Gebrauchshundsport

„Schutzhund Sport“ als ältester Zweig der Hundeausbildung wird den Hundefreunden von allen hundesporttreibenden Verbänden angeboten. Hier eröffnet sich ein weites Betätigungsfeld. In den Disziplinen Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst wird die Vielseitigkeit des Hundes gefordert und gefördert.

Die Ausbildung eines Hundes in diesen Disziplinen erfordert kynologischen Sachverstand, Geduld, Einfühlungsvermögen, Verantwortung und nicht zuletzt Selbstdisziplin des Hundeführers. Neben der Fährtenarbeit und den Gehorsamsübungen hat der Hund in der Abteilung C einen sogenannten Scheintäter hinter einem künstlichen Versteck zu finden und zu verbellen. Ein entsprechend veranlagter Hund sollte nach Möglichkeit ausgebildet werden.

Die sportliche Betätigung macht ihn umgänglich und fördert die soziale Gemeinschaft Hund und Hundeführer. Daneben bietet sie die Möglichkeit, Gehorsamsübungen unter Belastung durchzuführen. Geduld und Vertrauen sind unbedingte Voraussetzungen für eine zuverlässige Zusammenarbeit. Freude an der Arbeit und Exaktheit bei der Ausführung der Übungseinheiten sind Qualitätsmerkmale einer guten, mit Sachverstand durchgeführten Ausbildung eines Gebrauchshundes in der Disziplin IPO.

In jeder der drei Sparten Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst muss der Hund zum Bestehen der Prüfung eine geforderte Mindestpunktzahl erreichen. Außerdem gibt es drei verschiedene Prüfungsstufen: IPO I, II und III, wobei die Anforderungen stetig gesteigert werden. Besonders geeignet für diese Ausbildung sind Hunde der sogenannten Gebrauchshunderassen: Deutscher Schäferhund, Boxer, Rottweiler, Riesenschnauzer, Dobermann, Airedaleterrier, Hovawart, Bouvier des Flandres und Malinois. Natürlich sind auch Mischlinge und Hunde anderer Rassen im Einzelfall für diese Ausbildung geeignet, sofern sie über die nötige Physis verfügen.

Fährtenarbeit: bei der Fährtenarbeit gilt es, 400 bis 800 Schritt lange Fährten zu verfolgen und bis zu drei Gegenstände zu erkennen und anzuzeigen/zu verweisen.

Unterordnung: in verschiedenen Übungen soll der Hund zeigen, dass er freudig, exakt, schnell und aufmerksam die Hörzeichen des Hundeführers ausführt. Das umfasst Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz-, Platz- und Stehkommandos aus der Bewegung sowie Apportierübungen.

Schutzdienst: mit der dritten Abteilung wird die Vielseitigkeitsprüfung komplett. Hier wird der Gehorsam des Hundes in Grenzfällen überprüft. Es beginnt mit dem Aufspüren des Scheintäters (Helfer). Danach folgen Situationen, in denen das Verhindern von Fluchtversuchen, das Bewachen oder das Verhindern eines Überfalls geübt wird. Ganz entscheidend für diese Arbeit mit dem Hund ist die Disziplin des Hundeführers und das Verhalten des Hundes. Vom Hund wird z.B. Ausgeglichenheit, Nervenstärke, Selbstbewusstsein, Belastbarkeit und gute Kommunikation mit dem Hundeführer verlangt.

Interessante Links

Prüfungsordnung ( FCI) IGP